Amtssprache

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Die sogenannte Amtssprache (auch Staatssprache) ist die offizielle Sprache eines Staates.[1] Nicht immer spiegeln die Amtssprachen die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wider. In den meisten Staaten gilt nur eine einzige Sprache als Amtssprache. In drei Fällen sind alle Landessprachen auch Amtssprachen: Schweiz mit vier Amtssprachen, Südafrika mit elf Amtssprachen und Bolivien mit 36 Amtssprachen[2]

Der Begriff Amtssprache ist zu trennen von weiteren Begriffen wie Arbeitssprache (Sprache der Kommunikation innerhalb einer vielsprachigen supranationalen Organisation, eines Unternehmens oder einer Institution), Gerichtssprache (Sprache in der Gerichtsverhandlungen stattfinden) und Verkehrssprache (Sprache in einzelnen Fachgebieten).

Amtssprachen in der EU und D-A-CH

In der Europäischen Union gibt es 24 Amtssprachen (Stand Juli 2022): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.[3]

In Deutschland ist Deutsch als Amtssprache im § VwVfG des Verwaltungsverfahrensgesetzes bestimmt. Allerdings existieren in den Bundesländern neben Deutsch ganz, regional oder sachlich teilweise weitere Amtssprachen. die meisten Amtssprachen gibt es in Schleswig-Holstein. Neben der Amtssprache Hochdeutsch werden auch noch Niederdeutsch, Nordfriesisch, Dänisch und Romanes rechtlich anerkannt.[4] In Sachsen[5] und Brandenburg[6] ist die sorbische Sprache (kurz Sorbisch) eine zweite Amtssprache.

In Österreich ist laut Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) Deutsch die Staatssprache.[7] In einigen Regionen Österreichs gelten zusätzlich die Minderheitensprachen Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch als Amtssprachen.[8][9]

In der Schweiz sind in Artikel 70 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Deutsch, Französisch und Italienisch als Amtssprachen des Bundes festgelegt. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.[10]

Amtssprachen in Afrika

Bei Staaten kann die Festlegung bzw. Änderung einer Amtssprache zu Konflikten führen. Darunter fallen zum Beispiel die Nachfolgestaaten der ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, deren Grenzziehung teilweise ohne Berücksichtigung von Sprachgrenzen und Völkergrenzen erfolgte. In Afrika sind oft die Sprachen der ehemaligen Kolonialstaaten noch heute die Amtssprache. Beispiele dafür sind Französisch in der Demokratischen Republik Kongo, der Elfenbeinküste und Mali, Englisch in Sambia, Kenia und Südafrika sowie Portugiesisch in Mosambik und Angola. Diese Sprachpolitik begünstigt oft die herrschende Elite, die im Gegensatz zum gemeinen Volk die Amtssprache beherrscht.

Amtssprachen in Amerika

In Amerika sind die Indianersprachen und Eskimosprachen der Ureinwohner in den Hintergrund gedrängt worden und die Sprache der jeweiligen Kolonialherren ist die Amtssprache. So ist in großen Teilen Süd- und Mittelamerikas Spanisch die Amtssprache, in Brasilien ist die Amtssprache Portugiesisch, in den Vereinigten Staaten ist auf Bundesebene keine Amtssprache festgelegt, de facto ist auf Bundesebene Englisch die Amtssprache[11] und einzelne Bundesstaaten haben Englisch auch offiziell als Amtssprache festgelegt, in Hawaii ist auch Hawaiisch offizielle Amtssprache, in New Mexico ist de facto auch Spanisch wie auch im Außengebiet Puerto Rico offizielle Amtssprache. In Kanada sind Englisch und Französisch die Amtssprachen mit weiteren Sprachen in den Nordwest-Territorien und Nunavut.

Literatur

  • 1997: Die Amtssprachen in den Organen der Europäischen Gemeinschaft, Michael Schlossmacher, 216 Seiten, Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, 2. Auflage, ISBN 978-3631326015

Quellen