Greek Ethnicity Card

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Die Greek Ethnicity Card (GEC) (griechisch: Κάρτα Ελληνικής Εθνικότητας (KΕΕ), Karte der Hellenischen Volkszugehörigkeit) ist ein Dokument der Hellenischen Republik im Scheckkartenformat, das den Inhaber als ethnischen Griechen Volkszugehöriger nicht jedoch Staatsangehöriger ausweist. Die GEC gilt allerdings auch als Bestätigung dafür, dass der Betreffende das Recht auf den Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung besitzt. Ausgegeben wird die Karte als Zusatz zur eigentlichen Urkunde bzw. schriftlichen Bestätigung, wobei ausschließlich diese Schriftstücke Rechtskraft besitzen. Die Erteilung erfolgt nach Prüfung des Status durch das Außenministerium in Athen oder in einigen Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik.[1][2]

Entstehungsgeschichte

Die Greek Ethnicity Card ist ein relativ neuer Ausweis und wird erst seit 2004 ausgegeben. Praktisch ausschließlich an ethnische Griechen im Ausland, die von ihrem Recht auf die griechische Staatsangehörigkeit keinen Gebrauch machen wollen oder können, zum Beispiel weil eine Doppelstaatsangehörigkeit im Einzelfall am Lebensmittelpunkt nicht möglich ist oder weil ein Mann die Wehrpflicht in Griechenland (bis 45 Jahre) vermeiden will. Ähnlich verfährt Polen, da deren Volkszugehörige durch zahlreiche Grenzverschiebungen im 19. und 20. Jahrhundert teils unfreiwillig außerhalb der Grenzen im benachbarten Ausland leben und fremde Staatsbürgerschaften besitzen. In Griechenland war das Projekt umstritten, wurde jedoch nach dem Identitätskartenstreit[3] auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2000 verkündete Justizminister Michael Stathopoulos in einem in der Zeitung Eleftherotypia veröffentlichten Interview, dass die obligatorische Aufnahme der Religion in den Personalausweisen unrechtmäßig sei. Die griechische Kirche protestierte sofort gegen die Entfernung der Religion aus den Personalausweisen und organisierte Kundgebungen, darunter eine Kundgebung in Thessaloniki im Juni 2000 in Anwesenheit von Erzbischof Christodoulos. Der Minister verkündete dennoch am 17. Juli 2000, dass die Religionsnennung aus den neuen Ausweisen entfernt wird. Im Anschluss wurde das Ausweiswesen neu geordnet, die Greek Ethnicity Card wurde dabei mit Blick auf die vielen Auslandsgriechen und ihre Nachkommen mit aufgenommen.

Volkszugehörigkeit vs. Staatsangehörigkeit

Die Politikwissenschaft und das Völkerrecht unterscheiden zwischen dem Tatbestand der Volkszugehörigkeit (Ethnie) und der Staatsangehörigkeit eines Individuums.[4][5] In Griechenland ist das Konzept der Volkszugehörigkeit positiv besetzt und speist sich bis heute aus dem Befreiungskrieg vom osmanischen Reich, der ab 1821 zur Wiedergeburt eines souveränen Staates für ethnische Griechen führte. Diese hatten trotz fast 300 Jahren Fremdherrschaft ihre Identität (u. a. den griechisch-orthodoxen Glauben, Sprache und Schrift, Mythologie als auch Kultur) bewahrt. Andere Völker mit problematischer geschichtlicher Vergangenheit (z. B. Deutschland[6] oder Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien[7]) haben das Konzept der Volkszugehörigkeit zu weiten Teilen aus ihrem Rechtswesen verbannt. In Griechenland bestehen Volks- und Staatsangehörigkeit als unterschiedliche aber gleich gewichtete Entitäten nebeneinander und leiten sich derart ab, dass als griechische Volkszugehöriger mit Recht auf Annahme der Staatsbürgerschaft jeder gilt, der einen einzigen griechischen Großelternteil hat, der in Griechenland als Grieche geboren wurde, auch wenn die Eltern als Bindeglied niemals das Recht auf ihre griechische Staatsbürgerschaft genutzt haben.[8]

Zweck

Griechenland ist eines jener Länder mit einer sehr großen Diaspora[9] Es gibt rund 5 Millionen[10] Auslandsgriechen bei knapp 10 Millionen ethnischen Griechen in Griechenland selbst. Damit lebt mindestens ein Drittel der griechischen Volkszugehörigen und ihre Nachfahren in der Diaspora und besitzen dabei meist die Staatsangehörigkeit des Landes, in das sie ausgewandert sind. Personen mit griechischer Ethnizität (Volkszugehörigkeit) ohne den Wunsch, das Recht auf Beanspruchung der griechischen Staatsbürgerschaft in Anspruch zu nehmen, bietet die Greek Ethnicity Card die Möglichkeit, Verbindung mit dem Herkunftsland aufrechtzuerhalten[11] sowie gewisse Rechte, wie etwa die spätere Annahme der Staatsangehörigkeit mit geringerem Aufwand oder konsularischen Schutz in Notfällen.

Beantragung

Die Nachfrage nach der Greek Ethnicity Card ist gering, da um sie zu erhalten, hohe Hürden zu überwinden sind - bei beschränktem praktischen Nutzwert. Wer jedoch die Mühe dieses Verwaltungsaktes auf sich nimmt, kann mit wenig Mehraufwand auch Staatsbürger werden. Durch die seltene Beantragung sind kleinere Konsulate in der Praxis oft überfordert oder in Unkenntnis über die Rechtslage. Das Kontaktieren des Außenministeriums der Hellenischen Republik in Athen oder eines Fachanwaltes in Griechenland kann dabei den Vorgang der Beantragung meist beschleunigen.

Nutzung

Die Greek Identity Card ist kein Reisedokument. Inwieweit sie als Ausweisdokument anerkannt wird, hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Staates ab, in dem der Karteninhaber lebt. Das Dokument, zusammen mit dem ihm zugrunde liegenden Bescheid, vereinfacht jedoch Rechtsakte bei Auslandsvertretungen der Hellenischen Republik und diversen anderen Rechtsakten, bei denen die Volkszugehörigkeit eine Rolle spielt. Desweiteren besteht diplomatischer Schutz für “people of Greek descent” (griechische Volkszugehörige) durch die griechischen Botschaften und Konsulate.[12]

Sonderfall Griechen aus Südalbanien

Ethnische Griechen aus dem südlichen Albanien (Nord Epirus) können die sogenannte Special Identity Card for Aliens of Hellenic Descent erhalten. Ihre Ursprünge sind in Grenzverschiebungen in der Vergangenheit zu finden, als ethnische Griechen ungefragt Bürger von Albanien wurden. Obwohl die gleichen Voraussetzungen wie für die Greek Identity Card gelten, ist dieser Ausweis für Menschen hellenischer Abstammung aus Südalbanien reserviert und ist in seinen Auswirkungen vergleichbar mit der U.S.-amerikanischen Green Card. Dieses Dokument gibt der griechischen Minderheit aus Albanien das Recht, in Griechenland zu leben und zu arbeiten und gewährt ihnen darüber hinaus Zugang zu Leistungen in den Bereichen soziale Sicherheit, Gesundheit und Bildung.[13][14]

Weblinks

Quellen

  1. Greek Nationality and Citizenship Code (Law No. 1438/1984), along with related legislation in law 3284/2004
  2. Amtliche Erläuterung der rechtlichen Grundlage, um als griechischer Volkszugehöriger oder Staatsbürger anerkannt zu werden @ Wayback Machine
  3. No mandatory recording of religion. In news.in.gr (2000)
  4. Geiger, R.: Grundgesetz und Völkerrech. Mit Europarecht: die Bezüge des Staatsrechts zum Völkerrecht und Europarecht. Ein Studienbuch. Beck, 2013
  5. Alexander Proelß, Wolfgang Vitzthum: Völkerrecht. Deutschland. de Gruyter, 2019
  6. Hayes, Peter: Why? Explaining the Holocaust. New York: W. W. Norton & Company, 2017
  7. Malesevic, Sinisa: Ideology, Legitimacy and the New State: Yugoslavia, Serbia and Croatia. London: Routledge, 2002
  8. Greek Nationality or Citizenship Code Law No. 1438/1984, along with the related legislation, mainly Law No. 3284/2004 Gesetzeslage, Stand 12. Juni 2021 @ Wayback Machine
  9. National Herald (Artikel)
  10. Greek City Times (2018): The Greek diaspora approaches the 5 million mark.
  11. George Mavrommatis: Greek citizenship tradition in flux? Investigating contemporary tensions between ethnic and civic elements of nationality, Nationalities Papers, 2017 DOI: 10.1080/00905992.2017.1354180
  12. Offizielle Angabe auf der Seite des Außenministeriums der Hellenischen Republik, Stand 12. Juni 2021 @ Wayback Machine
  13. U.S. Department of Homeland Security. Offizielle Erklärung vom 4. Juni 2008. Abgerufen am 13. Juni 2021
  14. Stella Tsolakidou: Ausweise für Ausländer hellenischer Abstammung sollen für immer gelten. In: Griechischer Reporter. 12. October 2012. Abgerufen am 13. Juni 2021